Neben dem Tarifvertrag fallen die Apothekenbeschäftigten unter folgenden Tarifvertrag: Als Apotheker sind Sie in der Regel unter den Tarifvertrag zwischen Pharmadanmark und dem Verband dänischer Apotheken fallen. Das bedeutet, dass viele Ihrer Beschäftigungsbedingungen vorbestimmt sind. Wichtige Elemente wie Qualifikation und Zulagen sind jedoch nicht vorbestimmt, sondern auf individueller Ebene verhandlungsfähig. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Ihnen die Rechtsberater von Pharmadanmark helfen können, über den Tarifvertrag selbst und gehaltstabellen. Die Rechtsabteilung von Pharmadanmark berät Sie gerne zu Ihrem Arbeitsvertrag. Wir verhandeln den Tarifvertrag direkt mit dem Verband dänischer Apotheken und sind daher gut gerüstet, um unsere Mitgliedschaft bestmöglich über die Beschäftigungsbedingungen im Apothekensektor zu beraten. Beratung: Ihr Gehalt und andere Beschäftigungsbedingungen finden Sie im Tarifvertrag zwischen dem Verband dänischer Apotheken und Pharmadanmark. Sehen Sie sich hier den aktuellen Tarifvertrag (2018-2021) auf Dänisch an Das Gehaltssystem besteht aus dem skalierten Gehalt und den im Tarifvertrag festgelegten Zulagen (Senioritätszulage und Verfügbarkeitszulage) sowie dem Neuen Gehalt. Wenn Sie Fragen haben, die sich nicht auf Ihre Beschäftigung beziehen, wie z. B.

Fragen zu Arbeitslosengeld, Rente, Versicherung oder Arbeitsumfeld, arbeitet Pharmadanmark mit kompetenten Partnern in diesen Bereichen zusammen, die Ihnen helfen können. Wenn Sie sie benötigen, wird die Rechtsabteilung Sie schnell mit dem richtigen Partner in Verbindung setzen. Das Kooperationsabkommen zwischen Pharmadanmark, dem Verband dänischer Apotheken und dem dänischen Verband der Pharmakonotolisten. Sie sind jederzeit herzlich eingeladen, das Rechtsteam von Pharmadanmark telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Details finden Sie im Feld rechts auf dieser Seite.