iii) Arbeitgeberverbände, die an branchenbezogenen Tarifverhandlungen beteiligt sind, NGG und BdS haben zwei Branchenvereinbarungen für Ostdeutschland und Westdeutschland (einschließlich Ostberlin) geschlossen. Zum Zeitpunkt des Schreibens (Juli 2011) wird ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt. * Nur Lohnvereinbarungen, die wiederholt ausgehandelt werden. 18 Abkommen für 18 Regionen/Bundesländer. In ganz Deutschland sind sektorale Vereinbarungen abgedeckt Die Arbeitsbeziehungen sind von einer vergleichsweise geringen Verhandlungsabdeckung geprägt. Gemeinsame Initiativen auf nationaler und sektoraler Ebene zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden sind eher begrenzt. Es gibt keine Arbeitgeberverbände, die sich weigern, Gewerkschaften anzuerkennen oder tariflich zu verhandeln. (i) Gewerkschaften, die an branchenbezogenen Tarifverhandlungen beteiligt sind (im Einklang mit den konzeptionellen Bemerkungen, die in den Hintergrundinformationen in der beigefügten Excel-Tabelle dargelegt sind, verstehen wir branchenbezogene Tarifverhandlungen als jede Art von Tarifverhandlungen innerhalb des Sektors, d. h.

Tarifverhandlungen für ein Arbeitgeber sowie Verhandlungen mit mehreren Arbeitgebern. Für die Definition von Ein- und Mehrzweckverhandlungen siehe 4.2) Nein, es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die Repräsentativitätskriterien definieren. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Gewerkschaft, wenn sie als solche eingestuft werden soll, repräsentativ ist. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss eine Gewerkschaft in der Lage sein, ihre Pflichten als Gewerkschaft zu erfüllen. Sie muss stark genug sein, um die Regeln durchzusetzen, und sie muss über eine gewisse Organisationsfähigkeit verfügen. Die Anforderungen werden erfüllt, wenn sie in der jüngsten Vergangenheit Tarifverträge durchgesetzt hat. Der Sektor wird durch eine Gewerkschaft und drei Arbeitgeberorganisationen vertreten, von denen zwei Organisationen an Tarifverhandlungen beteiligt sind. Die Krise hatte keine Auswirkungen auf die Organisationen der Sozialpartner. Die Arbeitnehmer werden durch eine Mitgliedsorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vertreten. Die größte Arbeitgeberorganisation DEHOGA vertritt alle Branchen des HORECA-Sektors inklusive Systemgastronomie. Eine besondere Entwicklung war die Gründung einer Arbeitgeberorganisation von Systemcaterern im Jahr 1988 durch McDonald es und Burger King.

Eine solche Praxis gibt es nicht. Es gibt jedoch eine Praxis der Ausweitung von Tarifverträgen, die auf Bundesebene (Bundeslaender) geschlossen werden. Seit 2011 sind beim Bundesarbeitsministerium sechs Tarifverträge und ein regionaler Rententarifvertrag registriert.