Die neuen Tarifverträge regeln einen der wichtigsten Wirtschaftszweige, die zuvor nicht in die Tarifverhandlungen mit mehreren Arbeitgebern fallen. Ohne die neuen Rechtsvorschriften über Leiharbeit wären diese Abkommen sicherlich nicht unterzeichnet worden. Mit den Tarifverhandlungen mit dem DGB sahen sich die Arbeitgeber als "das Beste des Schlimmsten" aus. BZA und iGZ sehen es als Erfolg, dass sie die Umsetzung von Gleichbehandlung und gleichem Lohn für Leiharbeiter verhindert haben. Für den DGB markieren die bundesweiten branchenübergreifenden Vereinbarungen das Ende einer Entwicklung, die vor Jahren mit einer Handvoll Tarifverträgen auf der Ebene der einzelnen Agenturen (DE0105222N undDE9907211N) begann, begleitet von einer Großen Skepsis in einer Reihe von Gewerkschaften, ob der Zeitarbeitssektor als normaler Sektor akzeptiert werden sollte. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vereinbarungen unter Leiharbeitnehmern wahrgenommen werden und inwieweit die DGB-Gewerkschaften in der Lage sind, Leiharbeitnehmer zu organisieren und eine starke Gewerkschaftsvertretung zu etablieren. (Heiner Dribbusch, Institut für Wirtschafts- und Sozialforschung, WSI) Nach der DGB-BZA-Vereinbarung wird die Leistungsanforderung für urlaubs- und Weihnachtsgeldab 1. Januar 2006 auf sechs Monate reduziert. Diese Verringerung dieser Dienstleistungsanforderung ist von besonderer Bedeutung, da nach statistiken über Leiharbeit (für Juni 2002) etwa zwei Drittel der Leiharbeitnehmer für eine Dauer von weniger als drei Monaten beschäftigt sind.

Gestern wurde mit der Gewerkschaft für Zeitarbeit (VGZ), die die Arbeitgeberseite vertritt, eine neue Lohnvereinbarung für den deutschen Zeitarbeitssektor geschlossen, die sich mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund über die neuen Tarife verständigt. Die Lohnsätze unterscheiden sich geringfügig zwischen den beiden Lohnvereinbarungen - siehe die nachstehende Tabelle. In beiden Fällen einigten sich die Tarifparteien darauf, dass die Beschäftigten in Ostdeutschland in allen Größenordnungen 13,5 % weniger erhalten als Arbeitnehmer in Westdeutschland. Dieser Parameter definiert die Industrieunternehmen, auf die die TV-BZ angewendet wird. So sieht Art. 1 Nr. 2 TV BZ ME vor, dass die relativ hohen Zuschläge laut TV BZ ME nur für Arbeiten in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie gelten. Das TV BZ ME muss von allen Zeitarbeitsfirmen angewendet werden, die das iGZ/BAP-TV anwenden, da die TV BZs Teil der Tarifverträge von iGZ und BAP sind. Zeitarbeitsfirmen sind nicht verpflichtet, das TV BZ ME anzuwenden, wenn sie ihre Mitarbeiter auf der Grundlage von Gleichbehandlungsgrundsätzen abtreten und wenn sie den iGZ/BAP-Tarifverträgen mit ihren Mitarbeitern nicht zugestimmt haben. Während die Laufzeit des DGB-iGZ-Lohnvertrags vom 1. Januar 2004 bis zum 31.

Dezember 2004 gilt, läuft der DGB-BZA-Vertrag bis zum 31. Dezember 2007. Die letztgenannte Vereinbarung sieht jährliche Lohnerhöhungen von etwa 2,5 % während ihrer Laufzeit vor, während die Kluft zwischen den in West- und Ostdeutschland gezahlten Sätzen von 13,5 % im Jahr 2004 auf 10,5 % im Jahr 2005 und 8,5 % im Jahr 2006 zurückgehen wird. Darüber hinaus einigten sich DGB und BZA 2004 darauf, Gespräche über die Einführung einer Zusatzzulage für Leiharbeitnehmer aufzunehmen, die in Gaststättenbetrieben arbeiten, in denen der vergleichbare Lohnsatz für Dauerbeschäftigte höher ist als der Normalsatz, um den Grundsatz des gleichen Entgelts zu beachten. eine solche Verpflichtung hat iGZ nicht unterschrieben.